Arbeit und Inklusion im Integrationsunternehmen

Ein Inklusionsunternehmen ist ein juristisch selbstständiges Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass es wirtschaftliche Ziele verfolgt und gleichzeitig dauerhaft auf einem großen Teil seiner Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung beschäftigt. Inklusionsunternehmen zählen zu den Instrumenten des SGB IX zur dauerhaften beruflichen Inklusion behinderter Menschen.  (Vgl. § 215 SGB IX)

Bedeutung:

Für uns bedeutet „Arbeit und Inklusion“, dass wir Menschen mit Schwerbehinderung zusammen mit Menschen ohne Behinderung dauerhaft im ersten Arbeitsmarkt beschäftigen können.

Vor allem bieten wir Menschen einen Arbeitsplatz, die unter erschwerten Bedingungen (Behinderung, schwierige Lebenslage oder sonstige Umstände) auf der Suche nach einer Anstellung sind.

Durch regelmäßige Fortbildungen stärken wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre berufliche und private Zukunft.

Nähere Informationen zu Inklusion im Arbeitsleben finden Sie unter:  www.zbfs.bayern.de